Das neue Verpackungsgesetz

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz, kurz VerpackG. Wir möchten Sie als Inverkehrbringer bestmöglich über die Neuerungen und mögliche Umsetzungswege informieren. 

 Im folgenden finden Sie zwei Dokumente, die Ihnen dabei helfen sollen, das neue Verpackungsgesetz mit all seinen Rechten und Pflichten zu verstehen.
Die Dokumente stammen von der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ und richten sich speziell an Händler und Inverkehrbringer von Verpackungen.
Wenn Sie weitere Fragen zum neuen Verpackungsgesetz haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter.

10 wichtige Fragen zum neuen Verpackungsgesetz

Das müssen Sie als Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler jetzt wissen!

How-To-Guide zum neuen Verpackungsgesetz

Dieser How-To-Guide richtet sich an Hersteller – Erstinverkehrbringer – von Verkaufsverpackungen und Umverpackungen in Deutschland. Er informiert in Kurzform über die neuen und die bestehenden Pflichten zur Produktverantwortung und zum Umgang mit der Registerdatenbank „LUCID“ der Zentralen Stelle.